Dubai Telegraph - Urteil in Ungarn: Acht Jahre Haft für Maja T. wegen Angriffs auf Rechtsextreme

EUR -
AED 4.212777
AFN 72.835586
ALL 94.512843
AMD 422.248264
ANG 2.053494
AOA 1052.895931
ARS 1680.790338
AUD 1.635257
AWG 2.067368
AZN 1.95436
BAM 1.956354
BBD 2.309354
BDT 140.73988
BGN 1.939347
BHD 0.432422
BIF 3423.630825
BMD 1.146945
BND 1.480319
BOB 7.92328
BRL 5.90941
BSD 1.146625
BTN 108.087801
BWP 15.582008
BYN 3.185903
BYR 22480.122
BZD 2.305963
CAD 1.623185
CDF 2615.035015
CHF 0.925648
CLF 0.026299
CLP 1035.072439
CNY 7.764364
CNH 7.780559
COP 3960.034063
CRC 520.14739
CUC 1.146945
CUP 30.394043
CVE 110.569964
CZK 24.190336
DJF 203.835517
DKK 7.474072
DOP 66.986043
DZD 152.939427
EGP 57.331754
ERN 17.204175
ETB 181.647461
FJD 2.564
FKP 0.867567
GBP 0.866531
GEL 3.039852
GGP 0.867567
GHS 12.874504
GIP 0.867567
GMD 84.304874
GNF 10064.442782
GTQ 8.746478
GYD 239.84901
HKD 8.988436
HNL 30.606273
HRK 7.533254
HTG 149.77244
HUF 351.906109
IDR 20445.785654
ILS 3.394682
IMP 0.867567
INR 108.1919
IQD 1502.49795
IRR 1577049.375404
ISK 143.976448
JEP 0.867567
JMD 181.171337
JOD 0.813229
JPY 185.008009
KES 148.419043
KGS 100.300781
KHR 4599.249852
KMF 492.617229
KPW 1032.250901
KRW 1752.130969
KWD 0.353179
KYD 0.955446
KZT 559.543917
LAK 25295.872375
LBP 102708.92515
LKR 382.668433
LRD 208.916469
LSL 18.815678
LTL 3.386631
LVL 0.693776
LYD 7.311819
MAD 10.580612
MDL 20.248208
MGA 4817.169398
MKD 61.628611
MMK 2408.272435
MNT 4107.54883
MOP 9.256923
MRU 45.947051
MUR 54.881752
MVR 17.720734
MWK 1992.243861
MXN 19.872547
MYR 4.745948
MZN 73.301688
NAD 18.814173
NGN 1560.350288
NIO 41.990088
NOK 11.102662
NPR 172.945006
NZD 1.997675
OMR 0.441554
PAB 1.14663
PEN 3.881306
PGK 5.032508
PHP 69.638491
PKR 319.223511
PLN 4.259467
PYG 7041.056554
QAR 4.175458
RON 5.239364
RSD 117.183799
RUB 83.845404
RWF 1679.12748
SAR 4.299026
SBD 9.24601
SCR 15.693948
SDG 688.744688
SEK 10.98638
SGD 1.482316
SHP 0.85631
SLE 28.387314
SLL 24050.86738
SOS 655.483268
SRD 42.898615
STD 23739.445827
STN 24.544623
SVC 10.032843
SYP 126.774237
SZL 18.814083
THB 37.723444
TJS 10.63456
TMT 4.014308
TND 3.339618
TOP 2.761569
TRY 53.262066
TTD 7.775237
TWD 36.375404
TZS 3017.595134
UAH 51.508996
UGX 4173.182519
USD 1.146945
UYU 45.84299
UZS 13769.075108
VES 695.774297
VND 30176.12295
VUV 136.226685
WST 3.156058
XAF 656.142926
XAG 0.017685
XAU 0.000276
XCD 3.099677
XCG 2.066386
XDR 0.807102
XOF 648.024305
XPF 119.331742
YER 273.665193
ZAR 18.876464
ZMK 10323.885445
ZMW 20.552914
ZWL 369.315822
  • Euro STOXX 50

    -30.1400

    6293.13

    -0.48%

  • TecDAX

    6.7100

    3954.14

    +0.17%

  • MDAX

    -27.1300

    32638.42

    -0.08%

  • EUR/USD

    0.0002

    1.1469

    +0.02%

  • Goldpreis

    -73.0000

    4172.9

    -1.75%

  • DAX

    -40.9800

    24985.82

    -0.16%

  • SDAX

    137.6300

    18511.25

    +0.74%

Urteil in Ungarn: Acht Jahre Haft für Maja T. wegen Angriffs auf Rechtsextreme
Urteil in Ungarn: Acht Jahre Haft für Maja T. wegen Angriffs auf Rechtsextreme / Foto: Attila KISBENEDEK - AFP

Urteil in Ungarn: Acht Jahre Haft für Maja T. wegen Angriffs auf Rechtsextreme

In einem umstrittenen Prozess um einen Angriff auf Rechtsextremisten in Ungarn ist Maja T. aus Deutschland zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Budapest befand die 25-jährige nicht-binäre Person am Mittwoch für schuldig, die Teilnehmer eines rechtsextremen Aufmarsches in Budapest im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Linksextremisten angegriffen zu haben. Unterstützer von T. sowie Vertreter von Linken und SPD prangerten einen politischen "Schauprozess" an.

Textgröße:

Der Prozess war von Anfang an hochumstritten, weil T. trotz eines Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht nach der Festnahme in Deutschland an das rechtsnationalistisch regierte Ungarn ausgeliefert worden war. Auch die Haftbedingungen vor Ort wurden angeprangert, denen T. als queere Person in Ungarn ausgesetzt ist. T. ist nicht-binär, fühlt sich also weder als Mann noch als Frau.

Nach Angaben des Vaters von T., Wolfram Jarosch, gehen sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft in Berufung. "Es geht jetzt in die nächste Instanz", sagte er der Nachrichtenagentur AFP. Dies bedeute aber auch, dass "die unwürdigen Haftbedingungen" mit Isolationshaft für T. in Ungarn verlängert würden.

Die ungarische Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 24 Jahren als "Abschreckung" gefordert. T. wurden schwere Gewalttaten, versuchte Körperverletzung, Beteiligung an einer organisierten kriminellen Vereinigung und ein koordinierter Angriff im Rahmen antifaschistischer militanter Aktivitäten vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass T. zu einer linksextremen Gruppe mit insgesamt 19 Mitgliedern gehörte, die in Ungarn neun Menschen angegriffen habe. Die Opfer hätten Knochenbrüche und Kopfverletzungen erlitten.

Jarosch betonte, die Verletzungen seien "nicht lebensbedrohlich" gewesen. "Maja hat keinerlei Gewalt angewendet."

T. sagte vor der Urteilsverkündung im Gericht: "Wir wissen alle, welches Urteil der Ministerpräsident dieses Landes will." Bei der Verurteilung gehe es darum, die Erzählung von einer "tödlichen Antifa" zu verbreiten. T. fügte an, dass die Staatsanwaltschaft 14 Jahre Gefängnis im Gegenzug für ein Schuldbekenntnis angeboten habe.

Von den Unterstützern von Maja T. kamen Forderungen an Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU), sich für eine schnelle Rückkehr von T. nach Deutschland einzusetzen. Das Auswärtige Amt teilte mit, es werde sich weiter "hochrangig" um den Fall kümmern und "ihn auch weiterhin gegenüber der ungarischen Seite ansprechen". Die deutsche Botschaft in Budapest werde T. weiter konsularisch betreuen. Zur Frage einer Überstellung von T. nach Deutschland äußerte sich das Ministerium nicht.

Der Ko-Vorsitzende der Linksfraktion im Europaparlament, Martin Schirdewan, der auch als Prozessbeobachter in Budapest war, sagte im Gespräch mit AFP, im Urteil sei zwar vorgesehen, dass T. des Landes verwiesen werde. Bei einer Revision müsse T. aber vorerst in Ungarn bleiben.

Nach dem Urteil erklärte der Vater: "Leider haben sich meine Befürchtungen bestätigt. Hier wurde ein politischer Schauprozess durchgeführt." Er verwies darauf, dass Regierungschef Viktor Orban persönlich die Verurteilung von T. gefordert habe.

Nach Ansicht von Unterstützern ist T. als nicht-binäre, linksgerichtete Person der ideale Feind für die rechtsnationalistische Regierung von Orban, der auch gute Verbindungen zu Kreml-Chef Wladimir Putin pflegt. In Ungarn stehen im April Parlamentswahlen an.

Ungarn erkennt nur zwei Geschlechter an und ist das einzige EU-Land, in dem Pride-Veranstaltungen verboten wurden. Im Juni war T. in einen Hungerstreik getreten, der im Juli endete. T. protestierte unter anderem gegen eine mangelnde Unterstützung durch die Bundesregierung.

Schirdewan kritisierte das Budapester Urteil scharf. "Das heutige Urteil gegen Maja T. ist Ergebnis eines politischen Schauprozesses, der niemals in Ungarn hätte stattfinden dürfen", erklärte er. Acht Jahre Haft seien "völlig unverhältnismäßig". Er betonte im Gespräch mit AFP, die Beweislage sei "extrem dünn" gewesen.

Ähnlich wie Schirdewan erklärte auch René Repasi für die SPD im Europaparlament, die Orban-Regierung habe den Prozess "für politische Propaganda instrumentalisiert". Er betonte: "Wenn ein EU-Mitgliedstaat grundlegende Verfahrensrechte auf diese Weise missachtet, ist das kein nationales Problem mehr."

Im Bundestag kritisierten Vertreter von SPD, Grünen und Linken ein nicht rechtsstaatliches Verfahren und forderten die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, T. nach Deutschland zu holen. Die AfD begrüßte hingegen das Urteil.

Bei der Gefängnisstrafe von acht Jahren wird die Zeit angerechnet, die T. bereits in Haft verbracht hat. T. war im Dezember 2023 in Berlin wegen der Vorwürfe der ungarischen Behörden festgenommen worden.

Im Juni 2024 folgte die Auslieferung T.s nach Ungarn - ungeachtet eines laufenden Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, das die Überstellung untersagte. Der Beschluss des Gerichts erreichte die zuständigen deutschen Behörden jedoch erst, als T. schon auf dem Weg nach Ungarn war.

Der Fall Maja T. gehört zum sogenannten Budapest-Komplex, in dem auch in Deutschland mehrere Strafverfahren laufen. Im September war bereits in München die Aktivistin Hanna S. zu fünf Jahren Haft wegen des Angriffs auf mutmaßliche Neonazis in Budapest im Februar 2023 verurteilt worden. Im Juni hatte die Bundesanwaltschaft Anklage gegen sechs weitere mutmaßliche Beteiligte an der Attacke erhoben. Sie hatten sich der Polizei gestellt, um einer Auslieferung nach Ungarn zu entgehen.

Z.W.Varughese--DT